Information vor Ort.
Voraussetzung für eine Übernahme der Kosten ist ein Arbeitsunfall, der eine Verordnung erforderlich macht.
Voraussetzung hierzu ist eine Heilmittelverordnung des behandelnden Arztes. Maßnahmen der Podologischen Therapie sind nur dann verordnungsfähige Heilmittel, wenn sie zur Behandlung krankhafter Schädigungen am Fuß infolge:
dienen.